Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung |
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| 1. | Der/Die AuftraggeberIn erhält von der Odyssee-Reisen GmbH (nachfolgend Mitwohnzentrale genannt) Angebote und Kontaktdaten von UnterkunftgeberInnen. Die Mitwohnzentrale leistet für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Daten keine Gewähr. Ist dem/der AuftraggeberIn das Angebot schon von anderer Seite bekannt, so hat er/sie dies unverzüglich der Mitwohnzentrale anzuzeigen und zu belegen. | |
| 2. | Der/Die AuftraggeberIn kontaktiert den/die UnterkunftgeberIn und gibt ihm bekannt, woher die Kontaktdaten stammen. Innerhalb einer Woche informiert der/die AuftraggeberIn die Mitwohnzentrale darüber, ob mit dem/der UnterkunftgeberIn eine Einigung erzielt worden ist. | |
| 3. | Kommt ein Vertrag zwischen dem/der AuftraggeberIn und dem/der UnterkunftgeberIn zustande, so wird gegenüber der Mitwohnzentrale eine Vermittlungsgebühr fällig. Dies gilt auch, wenn aufgrund der Vermittlung durch die Mitwohnzentrale ein anderes oder zusätzliches Geschäft abgeschlossen wird, als das ursprünglich angebotene. Berechnungsgrundlage für die Vermittlungsgebühr ist die vom/von der UnterkunftgeberIn angebotene monatliche Pauschalmiete (inklusive Nebenkosten). Eine spätere Reduktion dieser Pauschalmiete hat auf die Berechnungsgrundlage keinen Einfluss. Die Höhe der Vermittlungsgebühr hängt von der Dauer des Aufenthalts ab und ist der Gebührentabelle zu entnehmen. |
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| 4. | Bei einer Verlängerung der Wohndauer wird eine anteilige Vermittlungsgebühr fällig. Diese errechnet sich aus der für die gesamte Wohndauer vorgesehenen Vermittlungsgebühr abzüglich des bereits für die ursprüngliche Wohndauer geleisteten Betrages. Erfolgt ein Wechsel in eine neue Unterkunft, wird diese Vermittlung als gänzlich neu berechnet. | |
| 5. | Bei einer vorzeitigen Abreise hat der/die AuftraggeberIn keinen Anspruch auf Rückerstattung der Vermittlungsgebühr. | |
| 6. | Wohnt der/die AuftraggeberIn zu einem späteren Zeitpunkt erneut bei dem/der von der Mitwohnzentrale vermittelten UnterkunftgeberIn, fällt auch für diesen Vertrag eine Vermittlungsgebühr an. | |
| 7. | Der/Die AuftraggeberIn verpflichtet sich, die von der Mitwohnzentrale erhaltenen Kontaktdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle der Weitergabe haftet der/die AuftraggeberIn gegenüber der Mitwohnzentrale in Höhe der vollen Vermittlungsgebühr, die bei einem Vertragsabschluss angefallen wäre. | |
| 8. | Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages zur Gänze oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nur diese Bestimmung und lässt die übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle ist die durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. | |
| 9. | Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Gerichtsstand ist Wien oder der österreichische Wohnsitz des/der AuftraggeberIn. | |
Stand: 26.06.2008
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Gebührentabelle
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Dem Betrag wird noch die gesetzliche MwSt von 20% hinzugerechnet! |
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(!) Die Tages und Wochenpreise sind inklusive Vermittlungsgebühr! |